FAQ: kurz beantwortet
Umfang, Kosten, Fristen.
Es gibt vier Wege: Sie erzeugen selbst, Sie schließen einen Stromabnahmevertrag (PPA), Sie beziehen einen Grüntarif, oder Sie kaufen Zertifikate getrennt vom Strom zu. Die ersten drei liefern Strom und Nachweis zusammen, der vierte nur den Nachweis. Wir beschaffen nicht selbst und verdienen daran nichts, nennen Ihnen aber Kontakte.
Auf der Preparation list, und nur dort: sie ist die eine Liste, die wir pflegen. Fehlt Ihnen davon etwas, ist das normal und kein Grund zu warten. Auftrag und Umfang lassen sich vorher klären.
Zur Unterlagen-ChecklisteDas beantwortet der Navigator auf der Startseite in höchstens drei Fragen. Er nennt Ihnen den Umfang und den Prüfungsansatz, der dazu passt.
EAC ist der Oberbegriff: Energy Attribute Certificate. Es belegt die Eigenschaften einer erzeugten Megawattstunde, also Zeitpunkt, Ort, Technologie und Alter der Anlage. GoO, GEC, I-REC und REC sind Ausprägungen davon. Welche bei Ihnen gilt, entscheidet der Markt, in dem Sie den Grünstrom beziehen. Die Details prüfen wir.
ZF wählt nach festgelegten Stichprobenkriterien aus, nicht jeden Lieferanten jedes Jahr. Ihre Zusage in SupplyOn gilt dagegen für jedes Berichtsjahr und muss jedes Jahr erfüllt werden, unabhängig davon, ob geprüft wird.
In der Regel aus der Ferne. Besprechungen führen wir per Teams-Konferenz, unabhängig davon, wo Ihr Standort liegt.
Wir prüfen auf Deutsch und auf Englisch. Liegen Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache vor, übersetzen wir sie; das ist kein Problem. Wir brauchen auf Ihrer Seite jemanden, mit dem wir mindestens auf Englisch sprechen können.
Die Kosten trägt der Lieferant, nicht ZF. Abgerechnet wird nach Prüfertagen. Die Größenordnung steht auf der Startseite unter „Kostenindikation“; das sind Richtwerte zur Orientierung, keine Zusage. Die Kostenindikation für Ihren Fall geben wir, sobald wir Ihre Unterlagen gesehen haben.
Ja. Wir prüfen Standorte weltweit; am Ablauf ändert das Land nichts. Welche Zertifikate in Frage kommen, richtet sich nach dem Markt, in dem der Strom verbraucht wird. Besprechungen führen wir auf Deutsch oder Englisch.
Ein unabhängiger oder eine zugelassene Prüfungsgesellschaft, nach ISRS 4400, ISAE 3000 (Revised) oder ISSA 5000. Die Zulassung muss nicht in Ihrem Land bestehen; wir prüfen aus der Ferne für Standorte weltweit. Bescheinigungen von ISO- oder Managementsystem-Zertifizierern akzeptiert ZF ausdrücklich nicht.
Sie kommt bei der in Betracht, also dann, wenn nur der Anteil geprüft wird, der auf die ZF-Fertigung entfällt, und dieser Anteil nicht über einen eigenen Zähler belegt ist. Der Anteil wird dann rechnerisch bestimmt, wahlweise über den Umsatz mit ZF oder über das Gewicht der gelieferten Ware.
Bei stehen die Prüfungshandlungen vorher fest. Am Ende steht eine faktische Feststellung, kein Prüfungsurteil. ist eine Prüfung mit Prüfungsurteil: die Handlungen sind nicht eingeschränkt, der Prüfer entscheidet situativ, was nötig ist, und beurteilt das Ergebnis.
Nur für die Massenbilanz, nicht für einfache Grünstromverträge. Wir brauchen die Bezugsgröße für den ZF-Anteil, wahlweise Umsatz oder Gewicht der gelieferten Ware. Wir sind ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet (, ), und das steht auch im Auftrag; eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung braucht es dafür nicht.
In Deutschland meist zwischen Januar und März für das Vorjahr, manche erst im April. Einzelne Versorger brauchen länger oder geben die Nachweise nur zögernd heraus; fragen Sie dann mehrfach nach. Dass am Ende keiner ausgestellt wurde, haben wir noch nicht erlebt.
Ja, jederzeit. Sie entscheiden, wen Sie beauftragen; ZF akzeptiert nur einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine zugelassene Prüfungsgesellschaft. Den ZF Supply Chain Audit Approach nach ISRS 4400 bieten nur wir an. Fragen können Sie uns trotzdem stellen.
Die unabhängige Bestätigung, dass der Stromverbrauch eines ZF-Lieferanten durch erneuerbare Energien gedeckt ist. Das senkt den Product Carbon Footprint der ZF-Teile und ZFs Scope 3. Wir gleichen dafür die entwerteten Zertifikate mit den Verbrauchsdaten ab. Geprüft wird nach , oder ISSA 5000; das GHG Protocol ist der Rahmen, an dem sich die Berichterstattung orientiert, kein Prüfungsstandard.
Ja. Dieselbe Prüfung nach ISAE 3000 oder ISRS 4400 passt für Lieferanten anderer Automobilhersteller mit vergleichbaren Anforderungen. Wir bauen den Auftrag so, dass ein Bericht mehrere Kunden bedienen kann, soweit der Empfänger ihn akzeptiert. Mandantennamen nennen wir nicht ohne schriftliche Einwilligung (§ 43 WPO).
Grundsätzlich können die geprüften Werte und Entwertungen in Ihre Angaben nach ESRS E1 und in das Scope-3-Reporting Ihrer Kunden einfließen. Wie weit, hängt vom Prüfungsansatz ab und ist vorher abzusprechen. Wollen Sie das Ergebnis auch für andere Zwecke verwenden, entscheiden Sie sich gleich für eine Prüfung nach statt für .
Scope 2 sind nach dem GHG Protocol die indirekten Emissionen aus bezogenem Strom, Dampf, Fernwärme und Fernkälte. Scope 3 sind die übrigen indirekten Emissionen der Wertschöpfungskette, darunter Kategorie 1 für eingekaufte Waren; der Scope 2 des Lieferanten fließt dort ein. Wir prüfen davon allein den Strom, und zwar für den ZF-Fall. Fernwärme und Fernkälte prüfen wir nicht.
Ja: Energieaudits (), Nachweise zu Industriestrompreisen und zur Besonderen Ausgleichsregelung, VSME- und CSRD/ESRS-Prüfungen, Product-Carbon-Footprint-Verifizierungen und Testate zur Strompreiskompensation. Ein Auftrag deckt oft mehrere Zwecke ab, sprechen Sie uns an.
Sofort. Wir arbeiten täglich mit der ZF-Richtlinie und stehen im fachlichen Austausch mit ZF. Wir wissen, was zu tun ist, Vorlagen und Prüfungsdesign liegen bereit, und wir können sofort anfangen.
Geprüft werden die Gesellschaften, die ZF benennt. Hat ZF den Vertrag nicht mit der Produktionsgesellschaft, wird die Produktionsgesellschaft geprüft; das sehen wir uns im Einzelfall an. In SupplyOn steht die Gesellschaft im SRM-Ordner unter „Green Electricity Roadmap“.
In Ausnahmefällen ja. Waren die EAC schon entwertet, bevor der Vermerk gesetzt werden konnte, und lässt sich die Entwertung nicht mehr ändern, akzeptiert ZF eine unterschriebene Zuordnungserklärung (Anhang 9). Drei Bedingungen: der Vermerk war objektiv nicht möglich; das Versäumnis war nicht absichtlich; die Menge ist eindeutig identifizierbar und allein ZF zugeordnet. Ab Kenntnis der Anforderung muss der Vermerk gesetzt werden. Bei selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Strom ohne Zertifikate ist die Zuordnungserklärung dagegen der Regelfall; unterschrieben wird sie von den gesetzlichen Vertretern.
Nein. Sie sind unser Auftraggeber, nicht ZF. Wir geben nichts an ZF weiter, weder Umsatz- noch Stromdaten. Sie bekommen den Bericht von uns und laden ihn selbst bei SupplyOn hoch, Sie entscheiden also, was ZF sieht. Genau dafür ist der Auftrag so gebaut: eine effiziente, kostengünstige Prüfung, bezahlt vom Lieferanten, damit die Hoheit über Unterlagen und Ergebnis bei ihm bleibt. Verschwiegenheit ist Berufspflicht (§ 43 WPO, § 203 StGB).
Den Ablauf über die zwei Jahre zeigt das Zeitband auf der Startseite. Im Berichtsjahr beschaffen Sie Zertifikate und entwerten laufend; sobald ZF Sie ausgewählt hat, klären wir Auftrag und Umfang. Prüfungsbericht und unterschriebene liegen bis zum 31. Mai des Folgejahres in SupplyOn. Die Zusage selbst müssen Sie in jedem Jahr erfüllen, auch in den Jahren, in denen nicht geprüft wird.
Melden Sie sich sofort bei ZF. Was dann passiert, entscheidet ZF; die Kommunikation läuft über sustainability.supplychain@zf.com.
Die Unterlagen für den Auftrag stehen auf der Preparation list; dort schalten Sie oben auf „Für den Auftrag“ um. Alle Angaben beziehen sich auf die Gesellschaft, die ZF ausgewählt hat; soll die Rechnung über eine andere laufen, sagen Sie es vorher.
Für eine externe Prüfung braucht es einen Nachweis: anrechnen lässt sich nur, was belegt ist. Gängigste Variante sind Fotos der Zählerstände mit Zeitstempel, ersatzweise ein Ableseprotokoll nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Das hängt am Markt. Liegt das andere Land im selben Markt, in dem der Strom verbraucht wird, ist es zulässig; liegt es außerhalb, nicht. Maßstab sind die Quality Criteria des GHG Protocol. Stellen Sie Markt und Entwertungsland je fest.
Nein. Der Kaufbeleg zeigt, dass Sie gekauft haben, nicht dass der Strom verbraucht und niemandem sonst zugerechnet wurde. Beide tragen Zertifikatsnummern und sehen im Register ähnlich aus; in Erstprüfungen liegen uns regelmäßig nur Kaufbelege vor. Entwertet wird im Register auf Ihren Namen, und zwar bevor wir prüfen. Ohne eigenes Registerkonto entwertet Ihr Versorger für Sie. Heben Sie den Entwertungsnachweis auf, den das Register darüber ausstellt; dort heißt er Cancellation Statement. Ihn brauchen wir, nicht das EAC selbst.
Sie haben ZF gegenüber ein Commitment abgegeben und sind verpflichtet, es zu erfüllen. Die Nachweise können Sie auch jetzt noch beschaffen. Gehen Sie es früh an: die Entwertung im Register braucht Zeit. Wir beschaffen nicht selbst und verdienen daran nichts, nennen Ihnen aber Kontakte. Schreiben Sie uns.
Ihre Zusage steht in SupplyOn. Wo genau Sie sie finden, zeigt unsere SupplyOn-Seite Schritt für Schritt.
Möglicherweise, aber nicht allein. Der Bericht muss Ihre Gesellschaft tragen: entweder nennt er sie namentlich mit 100 Prozent, oder er weist den ganzen Konzern mit 100 Prozent aus und Ihre Gesellschaft liegt im Konzernabschluss. Eine bloße Quote genügt nicht, aus ihr lässt sich Ihre Gesellschaft nicht ablesen. Das ist unsere fachliche Einschätzung, keine Regel der ZF-Richtlinie. Fragen Sie sonst Ihren Konzernprüfer: eine ergänzende Bestätigung kann die Aussage oft auf Ihre Gesellschaft beziehen, meist schneller als eine eigene Prüfung.
Ja, denn davon hängen Prüfungsstandard und Aufwand ab. Benötigen Sie das Ergebnis ausschließlich für ZF, kommt in Frage; bei der nur nach einer Vorabeinschätzung der Zuordnung. Brauchen Sie es auch für die eigene Berichterstattung oder für andere Kunden, führt der Weg über begrenzte Sicherheit nach oder ISSA 5000. Wissen Sie es nicht, gehen wir vom breiteren Weg aus.
Bei der muss der Vermerk die entwerteten Zertifikate eindeutig zuordnen. Die Richtlinie nennt dieses Beispiel; es bleibt englisch, so wird es ins Register eingetragen: „Cancelled exclusively for ZF Friedrichshafen AG: EACs for the electricity used in the manufacturing process in reporting year [YYYY]; not used or claimed for any other party or purpose.“ Geht es nur um ein einzelnes Werk, darf der Vermerk statt auf ZF auch auf dieses Werk lauten. Der genaue Wortlaut ist nicht entscheidend, die eindeutige Zuordnung schon.
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