Für ZF-Lieferanten
Von ZF für die Grünstromprüfung ausgewählt?
Geprüft wird Ihr Grünstromanteil gegen die Zusage Ihres Unternehmens an ZF. Den ZF-Prozess kennen wir; erklären müssen Sie ihn uns nicht.
Zzgl. USt., je ±10 %, Berichtsjahr 2026; abgerechnet nach Aufwand, kein Festpreis.
Unverbindlich, 45 Minuten
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Mit Big-4-Hintergrund
Das Wichtigste auf einen Blick
- Abgabe für 2026
- 31. Mai 2027
- Richtwert
- 3.000 bis 6.500 €, Je Umfang und Prüfungsansatz
Zzgl. USt., je ±10 %, Berichtsjahr 2026; abgerechnet nach Aufwand, kein Festpreis.
- Ablauf
- Remote, in drei Schritten
- Prüfungssprache
- Deutsch oder Englisch
ZF-Lieferanten weltweit haben sich beim Nachweis ihrer Zusage bereits auf unsere Unterstützung verlassen. Remote.
Deutschland
Italien
Türkei
China
Indien
Polen
Tschechien
Belgien
Frankreich
Spanien
Schweiz
Ungarn
Mexiko
Vereinigte Staaten
Hongkong
Wer Sie prüft
Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer, justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eingetragen bei der Wirtschaftsprüferkammer (öffnet in neuem Tab)Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (öffnet in neuem Tab)
Prüfprogramm mit ZF entwickelt (öffnet in neuem Tab)
- Ausgebildet bei den Big Four
„[…] Der gesamte Prozess war sehr gut strukturiert, Fragen wurden schnell und kompetent beantwortet und wir fühlten uns jederzeit sicher durch das Audit geführt. […]“
„Wir haben in Zusammenarbeit mit justReporting sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Prüfungen erfolgten sehr gründlich, zuverlässig, fair und effizient.“
Schritt 2: zum Auftrag
So kommen wir zum Auftrag
- PDF
Vorläufiges Angebot
XLSXUnterlagenliste
Angebot anfragen
Sie erhalten: Vorläufiges Angebot, Unterlagenliste
3 Fragen im Navigator Unterlagen senden
Registerauszug und Co.Kurz abstimmen
15 Minuten- PDF
Auftragsschreiben
Auftragsschreiben unterschreiben
Sie erhalten: Auftragsschreiben
Zeichnungsberechtigte Person
Schritt 3: die Prüfung
So läuft die Prüfung ab
Komplett online, in Terminen und per E-Mail.
Wir sehen vor allem Ihre Unterlagen durch. Sie erhalten unsere Feststellungen, kein Prüfungsurteil. Das reicht für ZF.
- Jetzt
Ihre Lage verstehen, Vorhandenes sammeln
Was passiert
- Online-Termine dazu, wie Sie Strom beziehen
- Wir klären, welche Nachweise Sie noch besorgen
Was Sie vorbereiten können
- Stromverträge
- Stromrechnungen
- Verbrauch je Standort
- Nach Jahresende
Endgültige Zahlen prüfen
Was passiert
- Wir besprechen die Jahreszahlen online
- Wir gleichen Ihre Zahlen mit Rechnungen und Nachweisen ab
Was Sie vorbereiten können
- Jahresverbrauch je Standort
- Ihre Berechnung des Grünstromanteils
- Noch fehlende Nachweise
- Bis 31. Mai des Folgejahres
Bericht und Upload
Was passiert
- Sie erhalten den Bericht mit unseren Feststellungen
- Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der ZF-Erklärung
Was Sie vorbereiten können
- Bestätigung der Geschäftsführung, dass alles vorliegt
- Bericht und ZF-Erklärung in SupplyOn hochladen
Schon jetzt: Ihre erste Prüfungsunterlage
So funktioniert der Rechner
- Wählen Sie, wie Sie ZF Strom zuordnen: Gesamtverbrauch, Massenbilanz oder eigener Zähler.
- Tragen Sie die Werte je Standort ein; das Beispiel verschwindet, sobald Sie in ein Feld klicken. Standorte fügen Sie beliebig hinzu.
- Das Ergebnis zeigt Ihren Grünstromanteil gegen Ihre ZF-Zusage. Es wird nichts gesendet.
Rechnen Sie Ihren Grünstromanteil schon jetzt aus
Das Ergebnis ist Ihre erste Prüfungsunterlage: als Excel mit allen Formeln, zum Weiterbearbeiten.
| Rechenschritt | Zahlen |
|---|---|
| Verbrauch im Geltungsbereich | |
| Gesamtverbrauch im Geltungsbereich im BerichtsjahrKonzern, Gesellschaft oder die in Ihrer ZF-Vereinbarung genannten Werke, selbst erzeugter und verbrauchter Strom eingeschlossen. | MWh |
| Grünstrom | |
| Selbst erzeugt und verbraucht, etwa PhotovoltaikMit den Messwerten der Anlage. Nicht doppelt zählen. | MWh |
| Entwertete ZertifikateHerkunftsnachweise, I-RECs oder GECs des Berichtsjahres, auch über Ökostromtarif oder PPA. Bei Werken nennt der Entwertungsnachweis das Werk, bei Konzern oder Gesellschaft braucht es keinen Zweck. 1 Zertifikat = 1 MWh. | MWh |
| Grünstrom belegt | 800MWh |
Hilfe neben der Prüfung
Wenn Sie sonst Hilfe brauchen
Wir kümmern uns um die Prüfung. Für alles andere sind diese beiden für Sie da.
Was ZF-Lieferanten im Erstgespräch fragen
Welche Zertifikate brauchen wir, und wo bekommen wir sie?
Welches Zertifikat gilt, entscheidet der Markt, in dem Sie den Strom verbrauchen: etwa Herkunftsnachweise (GoO) in Europa oder GEC in China. Strom und Nachweis bekommen Sie zusammen über eigene Erzeugung, einen Stromabnahmevertrag (PPA) oder einen Ökostromtarif; oder Sie kaufen Zertifikate getrennt dazu. Sie müssen auf Ihren Namen entwertet sein; wird nur der ZF-Anteil geprüft, nennt die Entwertung außerdem die Produktion von ZF-Teilen als Zweck. Für den Grünstromeinkauf arbeitet ZF mit ACT Commodities zusammen; ZF-Lieferanten bekommen dort Unterstützung bei Zertifikaten und PPA. Wir selbst verkaufen keine Zertifikate.
Welche Unterlagen müssen wir vorbereiten?
Vor allem, was meist schon im Haus liegt: Ihre Zusage aus SupplyOn, die Stromrechnungen und Lieferverträge des Berichtsjahres und die Entwertungsnachweise. Wird nur der ZF-Anteil geprüft, kommt dazu, woraus er sich ergibt: die Stände eines eigenen Zählers für die ZF-Fertigung oder, bei einer Massenbilanz, ZF-Umsatz und Gesamtumsatz. Ihre vollständige Liste bekommen Sie mit dem Rechner oder im Erstgespräch. Fehlt Ihnen etwas, ist das normal und kein Grund zu warten.
Was kostet die Prüfung, und wer zahlt sie?
Die Kosten trägt Ihr Unternehmen, nicht ZF. Richtwert für das Berichtsjahr 2026: rund 3.000 bis 6.500 € je Gesellschaft zuzüglich Umsatzsteuer, je nach Umfang und Prüfungsansatz. Abgerechnet wird nach Aufwand, zu denselben Sätzen für alle ZF-Lieferanten; das ist kein Festpreis. Zertifikate, die Sie noch kaufen, kommen hinzu. Ihre Kostenindikation zeigt der Navigator; über das Formular dort erhält Ihr Einkauf ein schriftliches Angebot mit Umfang, Standard und Honorar.
Bis wann müssen wir fertig sein?
Hat ZF Sie ausgewählt, müssen Prüfungsbericht und unterschriebene ZF-Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres in SupplyOn stehen, für das Berichtsjahr 2026 also bis zum 31. Mai 2027. In Deutschland stellen Versorger Entwertungsnachweise meist zwischen Januar und März aus. Wir empfehlen, den Auftrag gleich nach der Auswahl zu klären.
Zählt unsere eigene Photovoltaik oder unser Ökostromtarif?
Ja, wenn Sie es belegen. Eigenen Strom belegen Sie mit Zählerständen, einen Ökostromtarif mit dem Entwertungsnachweis Ihres Versorgers. Wurden für Ihre Anlage Zertifikate ausgestellt und verkauft, zählt dieser Strom nicht mehr für Sie. Wie eigener Strom zählt, wenn nur der ZF-Anteil geprüft wird, klären wir im Erstgespräch.
Wie wird unser ZF-Anteil berechnet?
Wird nur der ZF-Anteil geprüft und hat die ZF-Fertigung keinen eigenen Zähler, wird er gerechnet: ZF-Umsatz geteilt durch den Gesamtumsatz des Standorts, mal Gesamtverbrauch. Davon belegen Sie den Anteil, den Sie zugesagt haben. Statt über den Umsatz geht es auch über das Gewicht der gelieferten Ware. Mit dem Rechner überschlagen Sie Ihren Anteil vorab selbst.
Warum reicht der Nachweis unseres Energieversorgers nicht?
Er zeigt, dass Grünstrom geliefert oder entwertet wurde. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer sieht sich an, ob die entwerteten Zertifikate Ihren Verbrauch oder den ZF-Anteil decken und niemandem sonst zugerechnet sind. Das zählt, weil Ihr Grünstrom in den CO2-Fußabdruck der ZF-Teile und in die Scope-3-Emissionen von ZF eingeht.
Bekommt ZF unsere Umsatz- und Verbrauchszahlen zu sehen?
Nicht von uns. Sie sind unser Auftraggeber, nicht ZF, und wir geben weder Umsatz- noch Stromdaten an ZF weiter. ZF sieht, was Sie selbst in SupplyOn hochladen: den Prüfungsbericht und die ZF-Erklärung. Beides kennen Sie, bevor Sie es hochladen. Zu welchem Ergebnis wir kommen, entscheiden wir unabhängig. Verschwiegenheit ist Berufspflicht (§ 43 WPO, § 203 StGB).
Können wir die Prüfung verschieben, und was, wenn wir die Frist verpassen?
Über eine Verschiebung entscheidet ZF, nicht wir. Ohne fristgerechten Upload gelten Sie bei ZF als nicht konform. Wird es knapp, melden Sie sich früh bei ZF unter sustainability.supplychain@zf.com. Im Erstgespräch klären wir, was bis zur Frist machbar ist.
Können wir auch einen anderen Prüfer beauftragen?
Ja. Sie entscheiden, wen Sie beauftragen. Prüfen kann ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder eine zugelassene Prüfungsgesellschaft. Fragen können Sie uns trotzdem stellen.
Erstgespräch, ohne Kosten
Jetzt Termin buchen und die Prüfung auf den Weg bringen
Unverbindlich, auf Deutsch oder Englisch. Danach haben Sie:
- Umfang und Prüfungsansatz für Ihren Fall
- Ihre Unterlagenliste
- Ihre Kostenindikation
- Auf Wunsch ein schriftliches Angebot für Ihren Einkauf

Sie sprechen mit Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer.Per Microsoft Teams.
Lieber per E-Mail oder Telefon?
Antwort auf jede E-Mail innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Ist es dringend, schreiben Sie es dazu: Dann melden wir uns schnellstmöglich.