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Für ZF-Lieferanten

Von ZF für die Grünstrom­prüfung ausgewählt?

Geprüft wird Ihr Grünstrom­anteil gegen die Zusage Ihres Unternehmens an ZF. Den ZF-⁠Prozess kennen wir; erklären müssen Sie ihn uns nicht.

Richtwert3.000 bis 6.500 €, Je Umfang und Prüfungsansatz

Zzgl. USt., je ±10 %, Berichtsjahr 2026; abgerechnet nach Aufwand, kein Festpreis.

Unverbindlich, 45 Minuten 

  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Mit Big-4-Hintergrund

Das Wichtigste auf einen Blick

Abgabe für 2026
31. Mai 2027
Richtwert
3.000 bis 6.500 €, Je Umfang und Prüfungsansatz

Zzgl. USt., je ±10 %, Berichtsjahr 2026; abgerechnet nach Aufwand, kein Festpreis.

Ablauf
Remote, in drei Schritten
Prüfungssprache
Deutsch oder Englisch

Prüfungspartner der ZF Friedrichshafen AG für Grünstrom in der Lieferkette

ZF-Lieferanten weltweit haben sich beim Nachweis ihrer Zusage bereits auf unsere Unterstützung verlassen. Remote.

  • Deutschland
  • Italien
  • Türkei
  • China
  • Indien
  • Polen
  • Tschechien
  • Belgien
  • Frankreich
  • Spanien
  • Schweiz
  • Ungarn
  • Mexiko
  • Vereinigte Staaten
  • Hongkong

Wer Sie prüft

Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer, justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

„[…] Der gesamte Prozess war sehr gut strukturiert, Fragen wurden schnell und kompetent beantwortet und wir fühlten uns jederzeit sicher durch das Audit geführt. […]“

Audit zur nachhaltigen Energieversorgung, August 2026Auszug aus einer Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026

„Wir haben in Zusammenarbeit mit justReporting sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Prüfungen erfolgten sehr gründlich, zuverlässig, fair und effizient.“

Grünstrom und Besondere Ausgleichsregelung, August 2026Kundenrezension auf KennstDuEinen, Stand Oktober 2026
Alle Rezensionen lesen (öffnet in neuem Tab)Bewertung auf Google schreiben (öffnet in neuem Tab)

Schritt 2: zum Auftrag

So kommen wir zum Auftrag

  1. PDF

    Vorläufiges Angebot

    XLSX

    Unterlagenliste

    Angebot anfragen

    Sie erhalten: Vorläufiges Angebot, Unterlagenliste

    3 Fragen im Navigator
  2. Was wir für den Auftrag brauchen

    Geschäftsführung und Recht

    • HandelsregisterauszugMeist von: Rechtsabteilung
    • Firma mit RechtsformMeist von: Rechtsabteilung
    • Eingetragene AnschriftMeist von: Rechtsabteilung
    • Wer den Auftrag unterschreibtMeist von: Geschäftsführung

    Finanzen und Controlling

    • USt-IdNr.Meist von: Finanzbuchhaltung
    • E-⁠Mail für die RechnungMeist von: Kreditorenbuchhaltung

    Einkauf und Vertrieb

    • BestellnummerMeist von: Einkauf

    Diese Liste kommt mit dem Angebot als Excel-Datei.

    Die Liste dient der Orientierung und ist keine abschließende Aufzählung; was bei Ihnen gilt, hängt von Bezugsweg und Umfang ab und klären wir im Gespräch.

    Unterlagen senden

    Registerauszug und Co.
  3. Kurz abstimmen

    15 Minuten
  4. PDF

    Auftragsschreiben

    Auftragsschreiben unterschreiben

    Sie erhalten: Auftragsschreiben

    Zeichnungsberechtigte Person
Angebot im Navigator anfragen

Einkauf und Vertrieb

  • Ansprechperson mit SupplyOn-ZugangMeist von: Vertrieb
  • Stromrechnungen des BerichtsjahresMeist von: Einkauf
  • StromlieferverträgeMeist von: Einkauf

Energie und Anlage

  • Ihre Berechnung des Grünstrom­anteilsMeist von: Energiemanagement
  • Liste der StandorteMeist von: Energiemanagement
  • Verbrauch 2024 bis 2026, je MonatMeist von: Energiemanagement
  • ISO 50001 oder 14001, falls vorhandenMeist von: Qualitätsmanagement

Diese Liste kommt mit dem Angebot als Excel-Datei.

Die Liste dient der Orientierung und ist keine abschließende Aufzählung; was bei Ihnen gilt, hängt von Bezugsweg und Umfang ab und klären wir im Gespräch.

Schritt 3: die Prüfung

So läuft die Prüfung ab

Komplett online, in Terminen und per E-⁠Mail.

Wir sehen vor allem Ihre Unterlagen durch. Sie erhalten unsere Feststellungen, kein Prüfungsurteil. Das reicht für ZF.

  1. Jetzt

    Ihre Lage verstehen, Vorhandenes sammeln

    Was passiert

    • Online-Termine dazu, wie Sie Strom beziehen
    • Wir klären, welche Nachweise Sie noch besorgen

    Was Sie vorbereiten können

    • Stromverträge
    • Stromrechnungen
    • Verbrauch je Standort
  2. Nach Jahresende

    Endgültige Zahlen prüfen

    Was passiert

    • Wir besprechen die Jahreszahlen online
    • Wir gleichen Ihre Zahlen mit Rechnungen und Nachweisen ab

    Was Sie vorbereiten können

    • Jahresverbrauch je Standort
    • Ihre Berechnung des Grünstrom­anteils
    • Noch fehlende Nachweise
  3. Bis 31. Mai des Folgejahres

    Bericht und Upload

    Was passiert

    • Sie erhalten den Bericht mit unseren Feststellungen
    • Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der ZF-⁠Erklärung

    Was Sie vorbereiten können

    • Bestätigung der Geschäftsführung, dass alles vorliegt
    • Bericht und ZF-⁠Erklärung in SupplyOn hochladen

Unterlagen für die Prüfung

Einkauf und Vertrieb

  • Ansprechperson mit SupplyOn-ZugangMeist von: Vertrieb
  • Stromrechnungen des BerichtsjahresMeist von: Einkauf
  • StromlieferverträgeMeist von: Einkauf

Energie und Anlage

  • Ihre Berechnung des Grünstrom­anteilsMeist von: Energiemanagement
  • Liste der StandorteMeist von: Energiemanagement
  • Verbrauch 2024 bis 2026, je MonatMeist von: Energiemanagement
  • ISO 50001 oder 14001, falls vorhandenMeist von: Qualitätsmanagement

Diese Liste kommt mit dem Angebot als Excel-Datei.

Die Liste dient der Orientierung und ist keine abschließende Aufzählung; was bei Ihnen gilt, hängt von Bezugsweg und Umfang ab und klären wir im Gespräch.

Schon jetzt: Ihre erste Prüfungsunterlage

Rechnen Sie Ihren Grünstrom­anteil schon jetzt aus

Das Ergebnis ist Ihre erste Prüfungsunterlage: als Excel mit allen Formeln, zum Weiterbearbeiten.

Ihr ZF-Ansatz
Standort 1
RechenschrittZahlen
Verbrauch im Geltungsbereich
Gesamtverbrauch im Geltungsbereich im BerichtsjahrMWh
Grünstrom
Selbst erzeugt und verbraucht, etwa PhotovoltaikMWh
Entwertete ZertifikateMWh
Grünstrom belegt800MWh

Hilfe neben der Prüfung

Wenn Sie sonst Hilfe brauchen

Wir kümmern uns um die Prüfung. Für alles andere sind diese beiden für Sie da.

Was ZF-⁠Lieferanten im Erstgespräch fragen

Welche Zertifikate brauchen wir, und wo bekommen wir sie?

Welches Zertifikat gilt, entscheidet der Markt, in dem Sie den Strom verbrauchen: etwa Herkunftsnachweise (GoO) in Europa oder GEC in China. Strom und Nachweis bekommen Sie zusammen über eigene Erzeugung, einen Stromabnahmevertrag (PPA) oder einen Ökostromtarif; oder Sie kaufen Zertifikate getrennt dazu. Sie müssen auf Ihren Namen entwertet sein; wird nur der ZF-⁠Anteil geprüft, nennt die Entwertung außerdem die Produktion von ZF-⁠Teilen als Zweck. Für den Grünstrom­einkauf arbeitet ZF mit ACT Commodities zusammen; ZF-⁠Lieferanten bekommen dort Unterstützung bei Zertifikaten und PPA. Wir selbst verkaufen keine Zertifikate.

Welche Unterlagen müssen wir vorbereiten?

Vor allem, was meist schon im Haus liegt: Ihre Zusage aus SupplyOn, die Stromrechnungen und Lieferverträge des Berichtsjahres und die Entwertungsnachweise. Wird nur der ZF-⁠Anteil geprüft, kommt dazu, woraus er sich ergibt: die Stände eines eigenen Zählers für die ZF-⁠Fertigung oder, bei einer Massenbilanz, ZF-⁠Umsatz und Gesamtumsatz. Ihre vollständige Liste bekommen Sie mit dem Rechner oder im Erstgespräch. Fehlt Ihnen etwas, ist das normal und kein Grund zu warten.

Was kostet die Prüfung, und wer zahlt sie?

Die Kosten trägt Ihr Unternehmen, nicht ZF. Richtwert für das Berichtsjahr 2026: rund 3.000 bis 6.500 € je Gesellschaft zuzüglich Umsatzsteuer, je nach Umfang und Prüfungsansatz. Abgerechnet wird nach Aufwand, zu denselben Sätzen für alle ZF-⁠Lieferanten; das ist kein Festpreis. Zertifikate, die Sie noch kaufen, kommen hinzu. Ihre Kostenindikation zeigt der Navigator; über das Formular dort erhält Ihr Einkauf ein schriftliches Angebot mit Umfang, Standard und Honorar.

Bis wann müssen wir fertig sein?

Hat ZF Sie ausgewählt, müssen Prüfungsbericht und unterschriebene ZF-⁠Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres in SupplyOn stehen, für das Berichtsjahr 2026 also bis zum 31. Mai 2027. In Deutschland stellen Versorger Entwertungsnachweise meist zwischen Januar und März aus. Wir empfehlen, den Auftrag gleich nach der Auswahl zu klären.

Zählt unsere eigene Photovoltaik oder unser Ökostromtarif?

Ja, wenn Sie es belegen. Eigenen Strom belegen Sie mit Zählerständen, einen Ökostromtarif mit dem Entwertungsnachweis Ihres Versorgers. Wurden für Ihre Anlage Zertifikate ausgestellt und verkauft, zählt dieser Strom nicht mehr für Sie. Wie eigener Strom zählt, wenn nur der ZF-⁠Anteil geprüft wird, klären wir im Erstgespräch.

Wie wird unser ZF-⁠Anteil berechnet?

Wird nur der ZF-⁠Anteil geprüft und hat die ZF-⁠Fertigung keinen eigenen Zähler, wird er gerechnet: ZF-⁠Umsatz geteilt durch den Gesamtumsatz des Standorts, mal Gesamtverbrauch. Davon belegen Sie den Anteil, den Sie zugesagt haben. Statt über den Umsatz geht es auch über das Gewicht der gelieferten Ware. Mit dem Rechner überschlagen Sie Ihren Anteil vorab selbst.

Warum reicht der Nachweis unseres Energieversorgers nicht?

Er zeigt, dass Grünstrom geliefert oder entwertet wurde. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer sieht sich an, ob die entwerteten Zertifikate Ihren Verbrauch oder den ZF-⁠Anteil decken und niemandem sonst zugerechnet sind. Das zählt, weil Ihr Grünstrom in den CO2-Fußabdruck der ZF-⁠Teile und in die Scope-3-Emissionen von ZF eingeht.

Bekommt ZF unsere Umsatz- und Verbrauchszahlen zu sehen?

Nicht von uns. Sie sind unser Auftraggeber, nicht ZF, und wir geben weder Umsatz- noch Stromdaten an ZF weiter. ZF sieht, was Sie selbst in SupplyOn hochladen: den Prüfungsbericht und die ZF-⁠Erklärung. Beides kennen Sie, bevor Sie es hochladen. Zu welchem Ergebnis wir kommen, entscheiden wir unabhängig. Verschwiegenheit ist Berufspflicht (§ 43 WPO, § 203 StGB).

Können wir die Prüfung verschieben, und was, wenn wir die Frist verpassen?

Über eine Verschiebung entscheidet ZF, nicht wir. Ohne fristgerechten Upload gelten Sie bei ZF als nicht konform. Wird es knapp, melden Sie sich früh bei ZF unter sustainability.supplychain@zf.com. Im Erstgespräch klären wir, was bis zur Frist machbar ist.

Können wir auch einen anderen Prüfer beauftragen?

Ja. Sie entscheiden, wen Sie beauftragen. Prüfen kann ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder eine zugelassene Prüfungsgesellschaft. Fragen können Sie uns trotzdem stellen.

Erstgespräch, ohne Kosten

Jetzt Termin buchen und die Prüfung auf den Weg bringen

Unverbindlich, auf Deutsch oder Englisch. Danach haben Sie:

  1. Umfang und Prüfungsansatz für Ihren Fall
  2. Ihre Unterlagenliste
  3. Ihre Kostenindikation
  4. Auf Wunsch ein schriftliches Angebot für Ihren Einkauf
Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer

Sie sprechen mit Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer.Per Microsoft Teams.

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